Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hamburg: Mitstörerhaftung für Usenet-Zugangsdienst

Das LG Hamburg (Urt. v. 19.02.2007 - Az.: 308 O 32/07) hat entschieden, dass der Betreiber eines Usenet-Zugangsdienstes als Mitstörer für die im Usenet begangenen Urheberrechtsverletzungen haftet.

"Die Antragsgegnerin (...) hat trotz bereits im Jahre 2005 erfolgter Hinweise durch die Antragstellerin bis heute keine hinreichende Vorsorge getroffen, dass es nicht zu weiteren Verletzungen kommen kann (...).

Sofern die Antragsgegnerin (...) nach Kenntniserlangung nicht hinreichend effiziente Maßnahmen ergreift, um zu verhindern, dass erneut entsprechende Musikwerke über ihren Dienst aus dem Usenet herunterladbar sind, wirkt sie damit in einer eine Störerhaftung im oben dargestellten Sinne begründenden Art und Weise an den von ihren Nutzern begangenen Rechtsverletzungen mit (...)."


Das LG Hamburg bejaht mit dieser Entscheidung die Mitstörerhaftung eines Usenet-Zugangsdienstes. Schaut man sich die Entscheidungsgründe an, fällt auf, dass sich mit den wichtigsten juristischen Punkten (insb. Zumutbarkeit, Einstufung des Zugangsdienstes) kaum inhaltlich auseinandergesetzt wird. Enttäuschend ist vor allem, dass hier das Gericht seitenlang fremde Urteilsgründe zitiert anstatt seine Meinung in eigenen Worten wiederzugeben.

Vor kurzem hat das LG München I exakt anders entschieden und die Mithaftung des Betreibers eines Usenet-Servers verneint, vgl. die Kanzlei-Infos v. 24.04.2007.

Rechts-News durch­suchen

12. November 2025
Trotz unwirksamen Coaching-Vertrags wegen fehlender FernUSG-Zulassung erhält die Teilnehmerin kein Geld zurück, da sie die Leistung vollständig…
ganzen Text lesen
12. November 2025
OpenAI muss laut Urteil des LG München I wegen Urheberrechtsverletzungen durch KI-generierte Liedtexte Auskunft geben und Schadensersatz leisten.
ganzen Text lesen
11. November 2025
Instagram-Storys mit Vorher-Nachher-Bildern zu Schönheits-OPs ohne medizinischen Grund dürfen nicht zur Werbung genutzt werden.
ganzen Text lesen
10. November 2025
Ein Online-Attest ohne Arztkontakt rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages wegen schweren Vertrauensbruchs.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen