Das neue Urheberrecht ist am 01.01.2008 in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen sind:
- Erhalt der Privatkopie
- Pauschalvergütung als gerechter Ausgleich für die Privatkopie
- Schranken für Wissenschaft und Forschung
- Unbekannte Nutzungsarten
Ausfürhlich zu den Änderungen vgl. die Kanzlei-Infos v. 07.07.2007. Die umstrittene neue Vorschrift, die die Abmahnkosten auf 50,-EUR deckeln soll (§97a UrhG-E) war nicht Gegenstand der Gesetzesänderungen, sondern ist Teil einer anderen Novelle, vgl. die Kanzlei-Infos v. 25.01.2007.