Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Frankfurt a.M.: Anspruch auf Datenauskunft nicht mittels einstweiliger Verfügung durchsetzbar

Das OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 12.12.2007 - Az.: 23 U 132/07) hat entschieden, dass ein Auskunftsanspruch auf Herausgabe von Daten nicht mittels einer einstweiligen Verfügung durchsetzbar ist, da dies andernfalls die Hauptsache vorwegnimmt:

"Denn die Erfüllung des Verfügungsanspruchs führt nicht nur zu einer vorübergehenden Regelung, sondern zu einer absoluten Endgültigkeit. Aus diesem Grund werden in der Rechtsprechung auch einstweilige Verfügungen, die auf die Erteilung von Auskünften gerichtet sind, grundsätzlich für unzulässig erachtet (...)."

Rechts-News durch­suchen

21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen
15. Oktober 2026
Wenn keine konkreten Vorfälle vorliegen, ist es unverhältnismäßig und rechtswidrig, einen Schüler allein wegen des Tragens einer Smart-Brille von der…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2026
Wer den Newsletter-Versand über Mailchimp abwickelt, muss sicherstellen, dass ausreichende Garantien für den Datentransfer in die USA bestehen.…
ganzen Text lesen
06. Oktober 2026
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt durfte einen X-Beitrag mit der Losung "Alles für Deutschland" beanstanden, nicht aber dessen Sperrung…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen