Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Celle: Verbotene Gewinnspiel-Kopplung auch bei Drittbezug

Das OLG Celle (Urt. v. 10.01.2008 - Az.: 13 U 118/07) hat entschieden, dass eine unzulässige Gewinnspiel-Kopplung iSd. § 4 Nr.6 UWG liegt auch dann vor, wenn die Spiel-Teilnahme von der Inanspruchnahme der Dienstleistung eines Dritten abhängig gemacht wird.

"Die Anwendbarkeit des § 4 Nr. 6 UWG auf die Gewinnspielaktion der Beklagten entfällt auch nicht deshalb, weil unmittelbar Begünstigte der Aktion nicht die Beklagte selbst, sondern die einzelnen Kfz-Meisterreparaturwerkstätten sind.

Zwar wird in der Literatur teilweise vertreten, dass die Einbeziehung fremder Waren oder Dienstleistungen in das Kopplungsgeschäft, an deren Absatz der Veranstalter nicht partizipiert, keine Waren oder Dienstleistungen im Sinne des § 4 Nr. 6 UWG darstellen (...).

Der Senat vermag sich dieser Auffassung jedoch nicht anzuschließen (...). Hierfür sprechen Sinn und Zweck der Regelung in § 4 Nr. 6 UWG. Nach der Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (...) sind die in § 4 Nr. 6 UWG genannten Verhaltensweisen deshalb wettbewerbswidrig, weil die Maßnahme darauf abzielt, die Spiellust auszunutzen und das Urteil des Verbrauchers hierdurch zu trüben."

Rechts-News durch­suchen

23. Juli 2026
Wer Partnerkanäle auf seiner Online-Plattform prüft und an deren Werbeeinnahmen beteiligt ist, verliert den Schutz des EU-Haftungsprivilegs für…
ganzen Text lesen
16. Juli 2026
Wer als Spielhallenbetreiber mehrfach gegen die Aufsichtspflicht verstößt und wirtschaftliche Gründe als Rechtfertigung anführt, muss mit dem…
ganzen Text lesen
04. Juni 2026
Wer in seiner Gaststätte illegales Glücksspiel duldet, verliert die behördliche Schankerlaubnis.
ganzen Text lesen
02. Juni 2026
Wer OASIS-Sperrabfragen bei Spielautomaten systematisch umgeht, gilt als unzuverlässig und verliert seine Erlaubnis zum Aufstellen von…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen