Das OLG Hamburg (Beschl. v. 24.01.2008 - Az.: 3 W 7/08: PDF via MIR) hat erneut entschieden, dass die Klausel "Unfreie Pakete werden nicht angenommen" im Fernabsatzrecht nicht rechtmäßig ist.
Bereits Anfang 2007 hatte das OLG Hamburg identisch entschieden, vgl. die Kanzlei-Infos v. 15.04.2007.
"Ob die Auffassung des Landgerichts zutreffend ist, dass es dem Online-Händler zur Vermeidung unnötiger Strafportogebühren nicht versagt werden könne, den Kunden nahe zu legen, die Rücksendung ordnungsgemäß
zu frankieren, sofern eine Rückerstattund des Portos ausdrücklich angeboten wird, kann hier dahinstehen.
Denn eine solche Bitte ist jedenfalls nur dann zulässig, wenn der Verbraucher gleichzeitig darüber aufgeklärt wird, dass von Gesetzes wegen der Unternehmer zur Kostentragung verpflichtet ist. Daran fehlt es vorliegend jedoch."