Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Köln: Unzulässige Zitate in Agenturmeldung bei fehlendem Kontext

Die wörtliche Wiedergabe von Aussagen in der Presse kollidiert häuftig mit dem Persönlichkeitsrecht des Zitierten. In diesem Zusammenhang hat das LG Köln geurteilt, dass das Zitat in einer Agenturmeldung nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden dürfe (Urt. v. 5.3.2008 - Az. 28 O 10/08).

Als Hauptargument führten die rheinischen Richter das Persönlichkeitsrecht an, dass bei Zitaten stärker in Gefahr sei als bei einer allgemeinen Berichtererstattung, weil der Betroffene "als Zeuge gegen sich selbst in Feld geführt" werde. Deshalb müssten direkte und indirekte Zitate richtig wiedergegeben werden.

Das Landgericht räumte zugunsten der Presse zwar ein, dass aufgrund des Zeitdrucks und einer mediengerechten Darstellung auch Vergröberungen und Verkürzungen zulässig seien. Dies entbinde die Presse aber nicht von der zumutbaren publizistischen Pflicht, "konkret und zutreffend zu zitieren".

Auslöser des Verfahrens war die Meldung der Deutschen Presseagentur (dpa) über eine Äußerung der ehemaligen Nachrichtensprecherin Eva Hermann in der ZDF-Sendung "Johannes B. Kerner". Dort hatte sich Hermann über die Familienwerte der Nazis geäußert. Diese Aussage wurde laut des Gerichts von dpa anschließend unzulässig in einem anderem Kontext wiedergegeben.

Rechts-News durch­suchen

18. September 2024
Der RBB muss den FDP-Spitzenkandidaten nicht zur Wahlsendung einladen, da dies verfassungsrechtlich zulässig und durch die Rundfunkfreiheit gedeckt…
ganzen Text lesen
19. Juli 2024
Das OLG Dresden hat die Berufung von Jan Böhmermann gegen eine sächsische Bioimkerei abgewiesen, die satirisch mit seinem Namen und Bild warb.
ganzen Text lesen
06. Juni 2024
Der Fernsehsender WDR muss den Spitzenkandidaten der Partei "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW), zur Sendung "Wahlarena 2024 Europa" einladen.
ganzen Text lesen
05. Juni 2024
Eine Gegendarstellung bei einem Video muss den ursprünglichen Text ebenfalls eingesprochen enthalten, ein Schriftzug und Musik reichen nicht aus.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen