Die wörtliche Wiedergabe von Aussagen in der Presse kollidiert häuftig mit dem Persönlichkeitsrecht des Zitierten. In diesem Zusammenhang hat das LG Köln geurteilt, dass das Zitat in einer Agenturmeldung nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden dürfe (Urt. v. 5.3.2008 - Az. 28 O 10/08).
Als Hauptargument führten die rheinischen Richter das Persönlichkeitsrecht an, dass bei Zitaten stärker in Gefahr sei als bei einer allgemeinen Berichtererstattung, weil der Betroffene "als Zeuge gegen sich selbst in Feld geführt" werde. Deshalb müssten direkte und indirekte Zitate richtig wiedergegeben werden.
Das Landgericht räumte zugunsten der Presse zwar ein, dass aufgrund des Zeitdrucks und einer mediengerechten Darstellung auch Vergröberungen und Verkürzungen zulässig seien. Dies entbinde die Presse aber nicht von der zumutbaren publizistischen Pflicht, "konkret und zutreffend zu zitieren".
Auslöser des Verfahrens war die Meldung der Deutschen Presseagentur (dpa) über eine Äußerung der ehemaligen Nachrichtensprecherin Eva Hermann in der ZDF-Sendung "Johannes B. Kerner". Dort hatte sich Hermann über die Familienwerte der Nazis geäußert. Diese Aussage wurde laut des Gerichts von dpa anschließend unzulässig in einem anderem Kontext wiedergegeben.