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Bundestag: Beratung über Reform des Jugendschutzrechts in puncto Computer-Gewaltspiele

Die Bundesregierung hat nun offiziell dem Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Reform des Jugendschutzrechts (BT-Drs. 16/8546) vorgelegt.

Angedacht ist vor allem eine Überarbeitung der Regelung zu sogenannten "gewaltbeherrschten Computerspielen".

So sollen u.a. die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle nunmehr gesetzlich festgeschrieben werden. Darüber hinaus werden die Indizierungskriterien erweitert:

"In (...) wird (...) eingefügt:

3a. besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen (...)"


Und weiter wird eingefügt:

"sowie Medien, in denen
1. Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder
2. Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird."


Dem neutralen Beobachter fällt beim Lesen der Gesetzesentwürfe sofort wieder die umstrittene Diskussion um die "Killerspiele" ein, die Anfang letzten Jahr ihren Höhenpunkt darin fand, dass Bayern einen Änderungsantrag im Bundesrat stellte, dieser aber in die Ausschüsse verwiesen wurde und dort nunmehr vor sich hinschlummert, vgl. die Kanzlei-Infos v. 17.02.2007. Es ging damals um eine Einführung eines neuen Straftatbestandes, nämlich § 131a StGB ("Virtuelle Killerspiele").

Dies sieht der jetzige Entwurf nicht vor. Dort geht vielmehr "nur" um die Verschärfung der Regelungen des Jugendschutzgesetzes.

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