Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

MBB beanstandet Stefan Raabs WOK WM 2006 und 2007 wg. Schleichwerbung

Der Medienrat Berlin-Brandenburg (MBB) hat die Ausstrahlung der WOK WM 2006 und 2007 bei ProSieben, gesendet am 11. März 2006 und am 9. März 2007, wegen Verstoßes gegen das Schleichwerbeverbot § 7 Abs. 6 Satz 1 RStV beanstandet.

Der Verstoß besteht in der verbalen und optischen Einbindung von Markennamen und -logos in die Sendungen (Benennung von Teams, Kurven und Streckenabschnitten nach Marken, Einbindung dieser Marken in die Sendung durch Bandenwerbung, Untereiswerbung, Aufstellung von Werbetafeln und weitere optische Elemente sowie deren Abbildung und Präsentation in der Sendung durch Kameraführung und Moderation).

Der Argumentation von ProSieben, wonach diese Werbung mit der bei anderen Sportveranstaltungen üblichen Bandenwerbung und Teamsponsoring vergleichbar sei, ist der Medienrat nicht gefolgt.

Die Prüfung aller im Zusammenhang mit der WOK WM geschlossenen Verträge hatte ergeben, dass die Vor-Ort-Werbung und ihre Einbindung in die WOK WM dem Fernsehveranstalter ProSieben zuzurechnen war.

Ausrichter der WOK WM ist die Raab TV GmbH, die von ProSieben mit der Über-tragung der WOK WM beauftragt war. Als Auftraggeber hätte ProSieben im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit der Raab TV GmbH die Einbindung von Werbung in die WOK WM unterbinden können.

Quelle: Pressemitteilung des MBB v. 25.04.2008

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Solange eine Überweisung formal korrekt und gedeckt ist, kann von der Bank keine Warnung vor möglichem Betrug verlangt werden, auch wenn Geld auf ein…
ganzen Text lesen
16. Oktober 2026
Wer den Zug zum Flughafen zu knapp wählt, trägt das Risiko von Verspätungen selbst.
ganzen Text lesen
09. Oktober 2026
Die Bundesnetzagentur darf die Deutsche Bahn weder zur Reservierung von Streckenkapazitäten für Wettbewerber noch zur Öffnung ihrer Lounges für…
ganzen Text lesen
08. Oktober 2026
Gerade das Bestehen einer D&O-Versicherung kann zur Millionenhaftung eines Arbeitnehmers führen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen