Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

VG Köln: Tastendruckmodell bei Mehrwertdiensten nicht erlaubt

Das VG Köln (Beschl. v. 16.04.2008 - Az: 11 L 307/08) hat entschieden, dass es rechtlich nicht ausreichend ist, wenn ein Anschlussinhaber mittels bloßem Tastendruck in die Weitervermittlung zu einer 0900-Rufnummer einwilligt.

"Darüber hinaus wird durch das von der Antragstellerin praktizierte Geschäftsmodell die vom Angerufenen veranlasste Sperrung von 0900-Nummern umgangen. Sperrungen von Nummerngassen können nur bei einem selbständigen Gesprächsaufbau eingreifen.

Bei einer Weiterleitung von Gesprächen ist eine Sperrung technisch vorläufig nicht möglich. Diese Angebotsform kann deshalb als zielgerichtete Umgehung der für 0900-Nummern geltenden Regelungen und vom Anschlussinhaber eingerichteten Rufnummernsperre angesehen werden."


Und weiter:

"Der Tastendruck kann auch nicht immer als kurzzeitig wirksame Aufhebung der Sperre angesehen werden, weil das Telefon nicht nur vom Anschlussinhaber, sondern berechtigterweise auch von seinen Familienangehörigen benutzt wird. Von einer Anscheinsvollmacht des Anschlussinhabers an seine Angehörigen ist in solchen Fällen in der Regel zunächst nicht auszugehen."

Rechts-News durch­suchen

28. Mai 2026
Eigentümer darf Online-Innenfotos eines Maklers ohne Zustimmung verbieten.
ganzen Text lesen
28. Mai 2026
Ein Teleshopping-Sender hat keinen Anspruch auf Aufnahme in die Public-Value-Liste, weil sein Programm die gesetzlichen Vielfaltkriterien nicht…
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
In einem Online-Shop ist eine Countdown-Uhr beim Online-Rabatt ohne spätere Preisänderung nicht zwingend irreführend.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen