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OLG Köln: Bereits im Pay-TV gezeigte Spielfilme sind keine Fernsehpremiere mehr

Das OLG Köln (Beschl. v. 07.02.2008 - Az.: 6 W 12/08) hat entschieden, dass bereits im Pay-TV gezeigte Fernsehfilme nicht mehr im freien Fernsehen als "TV-Premiere" bezeichnet werden dürfen.

"Der Senat, dessen Mitglieder zu den von den Programmzeitschriften der Antragsgegnerin angesprochenen Verkehrsteilnehmern zählen, verfügt insoweit über die erforderliche Sachkunde für die Feststellung des fraglichen Irreführungspotentials.

Im Hinblick darauf, dass jedenfalls der reine Programmteil der im Streitfall vorgelegten und zum Teil im Tenor genannten Zeitschriften - wenn auch nur in Kürze – die im Pay-TV-Programm ausgestrahlten Sendungen nennt, werden erhebliche Teile der angesprochenen durchschnittlichen Verbraucher die einschränkungslose Angabe als "TV-PREMIERE" im eigentlich Wortsinne verstehen, d.h. aber als eine erstmalig im deutschen Fernsehen, sei es Free- oder Pay-TV, erfolgende Ausstrahlung des Filmes.

Dieses Verständnis ist indes unzweifelhaft unrichtig, weil tatsächlich nur eine Erstausstrahlung im Free-TV gemeint sein soll."

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