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BGH: Bilder belangloser Situationen im Privatbereich dürfen nicht veröffentlicht werden

Das tägliche Dilemma in einer Redaktion: Es liegt eine gute Story auf dem Tisch, aber es fehlt ein knackiges Foto zur Illustration.

Trotz dieser Zwickmühle darf laut dem Bundesgerichtshof die Presse keine Bilder veröffentlichen, die eine bekannte Persönlichkeit in ihrem privaten Umfeld zeigt, wenn es sich dabei um eine völlig belanglose Situation handelt (Urt. v. 01.07.2008 - Az. VI ZR 243/06).

Der Abdruck derartiger Fotos ohne echten Nachrichtenwert diene „nur der Befriedigung des Unterhaltungsinteresses bestimmter Leser“. Deshalb habe das allgemeine Persönlichkeitsrecht Vorfahrt vor der Pressefreiheit.

Im entschiedenen Fall illustrierte eine Zeitschrift einen Artikel über eine berühmte deutsche Fernsehjournalistin mit einem Foto, das sie zusammen mit ihrer Putzfrau beim Einkaufen auf Mallorca zeigte.

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