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LG Köln: Online-Urteilsdatenbanken urheberrechtlich geschützt

Das LG Köln (Beschl. v. 03.07.2008 - Az.: 28 O 335/08) hat entschieden, dass Online-Urteilsdatenbanken urheberrechtlich geschützt sind.

Ein anderer Rechtsanwalt hat sich umfangreich auf diversen "... & Recht"-Portalen der Kanzlei Dr. Bahr bedient und zahlreiche Urteile und Leitsätze 1:1 ungefragt übernommen. Die außergerichtliche Abmahnung wies er zurück und begehrte wegen angeblich unberechtigter Abmahnung Kostenersatz.

Das LG Köln hat darauf beiliegenden Beschluss erlassen, da es die Online-Urteile als datenbankrechtlich und die übernommenen Leitsätze als urheberrechtlich geschützt ansieht.

Einen schönen Gruß an den betreffenden Kollegen, der hier ebenfalls mitliest:
Da Sie auch nach der Abmahnung weiterhin Urteile und Leitsätze 1:1 (neu) übernommen haben, was wir hier der Höflichkeit halber nicht weiter kommentieren wollen, ist bereits neue Post an Sie unterwegs. Und die Staatsanwaltschaft und die Kammer haben wegen § 108 a UrhG ebenfalls Nachricht von uns.

Irgendwann ist ja auch mal Schluß mit lustig.

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