Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Urheberrechtsreform zum 01.09. in Kraft: 100 EUR-Abmahnung / Auskunftsanspruch

Zum 01.09. wird die neue Urheberrechtsreform in Kraft treten, so bestimmt es das inzwischen verkündete Gesetz. Durch die Umsetzung werden zahlreiche Gesetze überarbeitet und aktualisiert, u.a. das Urheberrechtsgesetz, das Markengesetz und das Patentgesetz. Vgl. hierzu ausführlich die Kanzlei-Infos v. 12.04.2008.

Eine der wesentlichen Änderungen betrifft den Bereich der Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen und :

Künftig sind bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung auf 100,- Euro begrenzt. Zudem erhält der Urheber einen eigenen Auskunftsanspruch gegen Access-Provider.

Siehe hierzu ausführlich unsere Podcasts

- "Die Reform des Urheberrechts im Jahre 2008 – Teil 1: Die 100,- EUR-Abmahnung kommt"

- "Die Reform des Urheberrechts im Jahre 2008 – Teil 2: Der direkte Auskunftsanspruch gegen Dritte kommt"

Rechts-News durch­suchen

09. September 2026
Betreiber von Seniorenwohnheimen müssen für die Weiterleitung von Rundfunkprogrammen keine Urheberrechtsvergütung zahlen.
ganzen Text lesen
08. September 2026
Zwei Sekunden gesampelte Rhythmussequenz können als künstlerisches Pastiche genutzt werden.
ganzen Text lesen
07. September 2026
Wer Beschäftigte ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage per Kamera überwacht, muss damit rechnen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde gleichzeitig…
ganzen Text lesen
01. September 2026
Wer Fotos ohne gesicherte Rechte nutzt, haftet für den entstandenen Schaden, selbst wenn der Lieferant die Nutzung zugesichert hat.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen