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LG Oldenburg: Urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch bei vollständigem Musikalbum

Das LG Oldenburg (Beschl. v. 15.09.2008 - Az.: 5 O 2421/08 ) hat entschieden, dass ein Fall der Verletzung des Urheberrechts "in gewerblichem Ausmaß", der einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs.1 UrhG begründet, dann gegeben ist, wenn ein vollständiges Musikalbum, das erst vor einer Woche veröffentlicht wurde, zum Download angeboten wird:

"Die Kammer hält an dem bereits erteilten Hinweis fest, dass ausweislich der Gesetzesbegründung auch bei den Auskunftsansprüchen gegenüber Dritten eine Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr dargelegt sein muss. Diese Voraussetzung ist vorliegend aber durch das Zusammentreffen von zwei Indizien erfüllt: Zunächst ist von dem genannten Künstler ein ganzes Album im Zusammenhang verfügbar gemacht worden, und zwar eines, das erst vor einer Woche veröffentlicht worden war.

Dieser Umstand erweckt bereits Zweifel, dass es sich um eine private Tätigkeit handelt. Es kommt aber noch hinzu, dass das Zur-Verfügung-Stellen im Internet unter Benutzung einer speziellen Tauschsoftware erfolgte. Damit wird der Rahmen des Privaten endgültig überschritten, denn für den Handelnden spielt es offenkundig überhaupt keine Rolle, wer auf die Daten zugreift. Kennzeichen des Privaten ist es aber stets, dass nur ein überschaubarer, begrenzter Kreis von Kontaktpersonen angesprochen wird."

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