Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Köln: Falsche Angaben über Öko-Herkunft des Stroms irreführend

Das OLG Köln (Urt. v. 26.06.2008 - Az.: 4 U 187/07) hat entschieden, dass es eine irreführende Wettbewerbsverletzung ist, wenn ein Unternehmer bewusst falsche Angaben über die ökologische Herkunft seines Stromes macht.

"Die Beklagte hat in der streitgegenständlichen Werbebroschüre (...) behauptet, der von ihr vertriebene (...) Strom setze sich zu 100% aus regenerativen Quellen zusammen (...). Diese Darstellung war unrichtig und damit irreführend (...).

Denn der (...) Strom der Beklagten stammt (...) überwiegend nicht aus regenerativen Quellen sondern aus fossilen und sonstigen Energieträgern, sowie aus Kernkraft. (...) Daraus resultierte ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch (...)."


Die Richter sind der Ansicht, dass die vermeintlich umweltfreundliche Erzeugung zu einem erhöhten Kaufanreiz beim Kunden führe und somit der Verkehr in die Irre geführt werde.

Ähnlich sah dies vor kurzem das LG Köln, das einem Händler verbot im Rahmen seiner Werbung neu hergestellte Tintenpatronen als "wiederbefüllt", also als gebraucht, zu bezeichnen, vgl. die Kanzlei-Infos v. 05.10.2008.

Rechts-News durch­suchen

04. Juni 2026
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die sich aus dem…
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen