Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BPatG: Marke "simplify Internet" als Marke eintragungsfähig

Das BPatG (Beschl. v. 15.10.2008 - Az.: 29 W (pat) 113/05) hat entschieden, dass die Bezeichnung "simplify Internet" als Wortmarke für das Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung eintragungsfähig ist.

"Für die Dienstleistung (...) kann der englischsprachigen Wortfolge „simplify Internet“ kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt entnommen werden.

Die gilt selbst dann, wenn die von dieser Dienstleistung angesprochenen inländischen Verkehrskreise in der Lage sein sollten, die Wortfolge in dem von der Markenstelle angenommenen Sinn mit „Vereinfache (das) Internet!“ zu übersetzen.

Bei dem „Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung“ handelt es sich um eine im Wesentlichen technische Dienstleistung, bei der der Zweck des Programms von untergeordneter Bedeutung ist. Für eine derart technische und nicht inhaltsbezogene Tätigkeit kann dem Zeichen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Eintragung nicht versagt werden (...).

Auch konnten keine Belege ermittelt werden, aus denen sich ergibt, dass die Wortfolge „simplify Internet“ in Verbindung mit dem Erstellen von Programmen vom Verkehr als gebräuchliche Bezeichnung angesehen wird."

16. November 2023
Ob eine Domain-Registrierung, die erfolgte, als noch kein kennzeichenrechtlicher Schutz des Dritten bestand, eine unberechtigte Namensanmaßung…
ganzen Text lesen
23. Oktober 2023
Ein Berliner Modelabel stellt unter anderem Kleider, Röcke, Tops und Taschen her, die charakteristische Merkmale der besagten Luxus-Handtasche…
ganzen Text lesen
20. Oktober 2023
Eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren im Falle der Markenfälschung kann sich als unverhältnismäßig herausstellen Ein Strafverfahren wegen…
ganzen Text lesen
13. Oktober 2023
Ein Geruch von Honig aus Nektar von Besenheideblüten ist als Geruchsmarke für Golfbälle nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 20.09.2023 - Az.: 29…
ganzen Text lesen