Das LG Köln hat in einem aktuellen Beschluss (Beschl. v. 17.12.2008 - Az.: 38 OH 8/08) noch einmal seine Rechtsansicht bekräftigt, dass ein Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG bereits dann vorliegt, wenn eine umfangreiche Datei unmittelbar nach Veröffentlichung des Tonträgers in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wurde.
Siehe zum Durcheinander beim Internet-Auskunftsanspruch unseren jüngsten Podcast "Chaos beim Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG".
Zudem finden Sie hier eine Auflistung aller bislang erfolgten Entscheidungen zum Internet-Auskunftsanspruch.