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LG Berlin: Presse-Sorgfaltspflichten bei Wiedergabe von Politiker-Äußerungen

Das LG Berlin (Urt. v. 20.11.2008 - Az.: 27 O 1029/08) hatte sich mit den presserechtlichen Sorgfaltspflichten bei der Wiedergabe von Äußerungen eines Politikers in der Öffentlichkeit zu beschäftigen.

Die Zeitung publizierte einen Bericht über eine Podiumsdiskussion, an der auch ein bekannter Politiker teilnahm. Sie berichtete, dass dieser die Verstaatlichung großer deutscher Familienunternehmen gefordert habe.

Dies lies sich der Politiker nicht gefallen und begehrte Unterlassung, denn er habe eine Verstaatlichung nie gefordert und auch diesen Begriff nicht geäußert. Vielmehr habe er lediglich eine größere Teilhabe der Arbeitnehmerschaft am Kapital der Unternehmen gefordert.

Die Richter gaben dem klägerischen Poltiiker Recht und verboten den Artikel der Zeitung.

Denn inwieweit eine Aussage zulässig sei und damit in den Schutz der Pressefreiheit falle, hänge davon ab, ob sie ihrem Sinn nach zutreffend erfasst werde. Dabei sei im Einzellfall auf den Gesamtkontext abzustellen, wobei das Verständnis eines unvoreingenommenen Durchschnittspublikums maßgeblich sei.

Hier werteten die Berliner Juristen die Äußerung als unzutreffend, denn der Kläger habe den Begriff "Verstaatlichung" nie selbst verwendet. Auch sei die Erklärung so eindeutig gewesen, dass sie nicht auf die von der Zeitung interpretierte Weise hätte ausgelegt werden dürfen.

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