Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

KG Berlin: Wettbewerbsverstoß trotz eigenem wirtschaftlichen Nachteil

Das KG Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 20.01.2009 - Az.: 5 U 48/08) festgestellt, dass ein Wettbewerbsverstoß auch dann vorliegen kann, wenn die irreführende Werbung eigentlich einen wirtschaftlichen Nachteil für das Unternehmen verursacht.

Im konkreten Fall hatte eine Firma dieselbe SIM-Karte irrtümlicherweise zu unterschiedlichen Preisen angeboten, so dass sie in der einen Variante einen kommerziellen Verlust erlitt.

Gleichwohl sah ein Mitbewerber dies als Irreführung an und mahnte ab.

Zu Unrecht wie Berliner Richter entschieden.

Zwar sei die werbende Angabe irreführend, jedoch sei diese wettbewerbsrechtlich nicht relevant.

Ein Rechtsverstoß sei jedoch nicht bereits aufgrund des erlittenen wirtschaftlichen Eigenschadens ausgeschlossen. Denn auch für den Werbenden nachteilige Irreführungen könnten eine Rechtsverletzung begründen. Wenn nämlich der Irrtum geeignet sei, den Verbraucher zum Kauf eines anderen, möglicherweise nachteiligen Produktes zu veranlassen.

Im vorliegenden Fall fehle es aber gerade deshalb an einer wettbewerbrechtlich relevanten Irreführung, weil die Verbraucher trotz des Irrtums das erhielten, was sie zu bezahlen bereit waren.

Rechts-News durch­suchen

29. Juni 2026
Wer in Anzeigen seine Identität und Anschrift verschweigt, riskiert ein Ordnungsgeld. Auch wenn nur der Geschäftsführer als Kontakt genannt wird.
ganzen Text lesen
29. Juni 2026
Makler müssen in Immobilienanzeigen Rechtsform und Anschrift nennen, Name und Website allein reichen nicht aus.
ganzen Text lesen
25. Juni 2026
Gewerbeverbot wegen aggressiver Gewinnspielwerbung? Das reicht nicht, wenn Verbrauchern kein direkter finanzieller Schaden entsteht.
ganzen Text lesen
24. Juni 2026
"Unlimited on Demand" täuscht Verbraucher, wenn zunächst nur begrenztes Datenvolumen verfügbar ist.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen