Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamburg: Richtungstellung falscher Tatsachenbehauptungen im Internet

Das OLG Hamburg (Urt. v. 20.01.2009 - Az.: 7 U 63/08) hat entschieden, dass falsche Tatsachenbehauptungen, die im Internet behauptet werden, richtigzustellen sind.

Der Beklagte hatte auf seiner Internetseite die Behauptung aufgestellt, der Kläger verfüge über keinen "M.A."-Titel. Der Kläger war jedoch Inhaber eines "Master of Arts"-Abschluss, während der Beklagte den Grad "Magister Artium" gemeint hatte.

Die Hamburger Richter sahen die Äußerung als rechtswidrig an und verpflichteten den Beklagten zur Richtigstellung.

Durch die vom Beklagten gewählte Abkürzung "M.A." sei eine Differenzierung der Titel für das Publikum nicht möglich, so dass der unvoreingenommene Leser davon ausgehe, dass der Kläger über gar keinen Abschluss - weder "Master of Arts" noch "Magister Artium" - verfüge, was aber objektiv falsch sei.

Rechts-News durch­suchen

23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer als Plattformbetreiber die Nutzerzahlen durch pauschale Abzüge kleinrechnet, muss damit rechnen, dass die Europäische Kommission eine davon…
ganzen Text lesen
21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen