Am letzten Freitag, den 13.02.2009, hat der Bundesrat (BR) ausführlich Stellung genommen zur angedachten Reform des Datenschutzrechts (insb. in puncto gewerblicher Adresshandel).
RA Dr. Bahr stellt die wichtigsten Punkte dieser BR-Stellungnahme in einem ausführlichen Artikel "Gesetzliche Reformbestrebungen im gewerblichen Adresshandel - Teil 2" vor und stellt sie den bisherigen, vom Bundestag angedachten Reformbestimmungen gegenüber.
In aller Kürze die wichtigsten Punkte als Stichworte:
- der BR stimmt der Streichung des Listenprivilegs uneingeschränkt zu
- nach dem Willen des BR sollen zukünftig nur noch schriftliche oder elektronische Einwilligungen möglich sein
- Kopplungsverbot soll auf alle Unternehmen ausgeweitet werden
- Ausweitung der Informationspflichten bei "Datenschutz-Pannen"
- grundlegende Ablehnung des angedachten Datenschutzauditgesetzes
- Erweiterung des Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände
- Verschärfung der Datenauftragsverwaltung (§ 11 BDSG)
- Verbraucherverbände sollen eigenes Klagerecht bekommen
- Begrenzung der Übergangsfrist auf 1 Jahr
Der Bundesrat hat dem Gesetzesvorhaben nicht zugestimmt, sondern den Vermittlungausschuss angerufen. Die weitere Entwicklung bleibt also abzuwarten.
Am 2. März 2009 gibt es exklusiv ein Tages-Seminar mit RA Dr. Bahr zum Thema "Recht des Adresshandels", in dem auch ausführlich die aktuellen Gesetzesvorhaben besprochen werden.