Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BVerfG: Keine Vorlagepflicht an den EuGH bei Markenrechtsstreitigkeiten

Das BVerfG hat in einer Grundlagen-Entscheidung (Beschl. v. 11.12.2008 - Az.: 1 BvR 1563/08) festgestellt, dass sich ein nationales deutsches Gericht nicht an die Markenentscheidungen des Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) halten muss und somit auch keine Vorlagepflicht an den EuGH besteht.

Die Parteien stritten vor Gericht um die Verwendung eines markenrechtlich geschützten Begriffs. Das Kennzeichen war auch auf europäischer Ebene als Marke eingetragen. Zusätzlich zu dem gerichtlichen Verfahren stritten die Parteien auch über die EU-Marke im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens.

Der BGH entschied in der Sache, ohne das Ergebnis des EU-Beschwerdeverfahren abzuwarten. Hierdurch sah sich der Beklagte in seinen Rechten verletzt und rügte dies vor dem BVerfG.

Zu Unrecht wie die höchsten deutschen Richter entschieden.

Aufgrund der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des EuGH könnten die nationalen Gerichte hinreichend sicher selbst beurteilen, wann eine kennzeichenrechtliche Verwechslungsgefahr gegeben sei. Einer Vorlage an den EuGH hätte es daher nicht bedurft.

Darüber hinaus seien die nationalen Gerichte an die Entscheidungen des HABM nicht gebunden. Daher habe auch wegen des anhängigen Verfahrens beim HABM keine Vorlagepflicht bestanden.

Rechts-News durch­suchen

06. Oktober 2026
Wer einen bekannten Veranstaltungsnamen wie „Super Bowl” als Marke für Lebensmittel schützen lassen will, scheitert, wenn die Verbraucher darin keinen…
ganzen Text lesen
01. Oktober 2026
Wer denselben prägenden Familiennamen wie ein etablierter Wettbewerber verwendet, ohne hinreichend klare Unterscheidungsmerkmale zu schaffen, handelt…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen