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LG Mannheim: Keine wirksamen Nutzungsrechte für Musik-Download-Portal

Das LG Mannheim hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschl. v. 25.08.2008 - Az.: 7 O 224/08) klargestellt, dass der Inhaber eines räumlich eingeschränkten urheberrechtlichen Nutzungsrechts nicht befugt, einem Dritten Online-Nutzungsrechte für andere Länder durch Lizenzierung einzuräumen.

Die Beklagten zu 2. und. 3. waren Inhaber von Nutzungsrechten für Musikstücke für die Länder Niederlande, Indonesien, Surinam und Niederländische Antillen.

Der Antragsgegner zu 1. ließ sich von beiden die einfachen Rechte für Europa einräumen. Die Stücke waren dann wenig später in seinem Download-Angebot zu finden und auch in Deutschland abrufbar.

Die Mannheimer Richter sahen hierin eine klare Urheberrechtsverletzung und verurteilten alle drei zur Unterlassung.

Da die Antragsgegner zu 2. und 3. keine Rechte für Europa hätten, könnten sie diese auch nicht wirksam übertragen. Einen gutgläubigen Erwerb von Nutzungsrechten gebe es nicht. Der Antragsgegner zu 1. habe eindeutig eine Rechtsverletzung mit seinem Download-Angebot begangen.

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