Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Brandenburg: Internet-Werbung mit dem Begriff "Buchführungsbüro" erlaubt

Das OLG Brandenburg (Urt. v. 03.02.2009 - Az.: 6 U 46/08) hat entschieden, dass ein Buchführungsbetrieb mit dem Begriff "Buchführungsbetrieb" im Internet werben darf.

Geklagt hatte eine Berufskammer der Steuerberater. Sie sah in dem Internet-Angebot der Beklagten, einem Buchführungsbüro, eine unzulässige Werbung:

"D(...) Buchführungsbüro (…)

Wir übernehmen für Sie die Buchhaltung, die monatliche Buchführung, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung (…)"


Direkt darunter hieß es, dass die Beklagte keine Steuer- und Rechtsberatung anbiete.

Die Klägerin war der Auffassung, dass darin eine unzulässige Steuerberatung liege, die dem Buchführungsbüro gesetzlich verboten sei.

Dieser Ansicht folgten die Brandenburger Richter nicht, sondern erklärten die Internet-Werbung für rechtmäßig.

Zwar könne die schlagwortartige Benennung der Tätigkeitsgebiete "Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, monatliche Buchführung" unter gewissen Umständen als wettbewerbswidrig erachtet werden. Jedoch sei dies im vorliegenden Fall nicht gegeben, da die Beklagte die Begriffe nicht isoliert ohne weitere Erklärung verwendet habe, so dass der durchschnittliche Verbraucher dies als Aufzählung und Angebot einer umfassenden Übernahme solcher Tätigkeiten verstehen würde.

Zudem stelle sie ausdrücklich klar, dass sie keine Steuerberatung anbiete und erbringe.

Rechts-News durch­suchen

27. Oktober 2025
Influencer dürfen rezeptfreie Arzneimittel nur mit gesetzlichem Warnhinweis in Instagram-Reels bewerben und auch dann nicht, wenn sie als bekannte…
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Der BGH erklärt erneut Online-Coaching-Verträge ohne FernUSG-Zulassung für nichtig und beantwortet weitere, wichtige Detail-Fragen.
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Eine SIM-Karten-Sperre darf nicht davon abhängen, dass Kunden ihr persönliches Kennwort nennen müssen.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2025
Die Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten in die USA durch ein soziales Netzwerk ist rechtmäßig, ebenso die Verweigerung von Auskünften…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen