Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Waiblingen: Vertragsstrafe für Spaßbieter bei eBay unwirksam

Das AG Waiblingen (Urt. v. 12.11.2008 - Az.: 9 C 1000/08) hat entschieden, dass die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für Spaßbieter bei eBay unwirksam ist.

Der Kläger hatte auf der Online-Auktionsplattform eBay seinen PKW zum Verkauf angeboten und u.a. geschrieben:

"Spaßbieter erklären sich mit der Abgabe ihres Gebotes mit einer Entschädigungsstrafe von 25% des Verkaufspreises einverstanden."

Das Gericht hat diese Klausel für unwirksam eingestuft.

Sie verstoße gegen geltendes AGB-Recht (§ 309 Nr.6 BGB) und entfalte daher keine Wirkung. Eine solche Regelung könne allenfalls individualvertraglich vereinbart werden. Dies sei hier nicht der Fall, denn die Klausel des Käufers richte sich an eine unbestimmte Vielzahl von Personen und sei daher der klassische Fall einer Allgemeinen Geschäftsbedingung.

Rechts-News durch­suchen

02. Juli 2026
Ein Listeigner scheitert mit seiner Datenschutzbeschwerde, weil erworbene Kunden-E-Mail-Adressen keine eigenen personenbezogenen Daten sind.
ganzen Text lesen
01. Juli 2026
Ein Instagram-Post kann einen Deutschlandbezug begründen, wenn die unerlaubte Bildnutzung die wirtschaftlichen Interessen und Kundenbeziehungen eines…
ganzen Text lesen
30. Juni 2026
Nach einem Hackerangriff muss eine Social-Media-Plattform unverzüglich handeln und den Zugriff auf den User-Account aus Schutzgründen (vorübergehend)…
ganzen Text lesen
30. Juni 2026
Die Videoplattform TikTok haftet nur dann für fremde Urheberrechtsverletzungen, wenn ein eindeutiges Löschverlangen vorliegt und die Rechtekette…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen