Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Bonn: Anschluss-Inhaber haftet für Sex-Hotline-Gespräches des Sohnes

Das AG Bonn (Urt. v. 16.08.2008 - Az.: 3 C 65/07) hat entschieden, dass der Vater, der Inhaber des Telefon-Anschlusses ist, für die Sex-Telefonate seines minderjähriges Sohnes haftet.

Der Filius wählte vom heimischen Anschluss aus einen Auskunftsdienst und ließ sich darüber mit einer Rufnummer verbinden, unter der erotische Leistungen angeboten wurden.

Es sei Aufgabe des Anschluss-Inhabers entsprechende Vorsorge-Maßnahmen zu treffen, wenn er entsprechende Gespräche seines Sohnes unterbinden wolle. Denn der Netz-Betreiber könne nicht überprüfen, ob der Anrufer volljährig sei oder nicht.

Da der Vater dies im vorliegenden Fall unterlassen habe, hafte er für die Telefonate.

Rechts-News durch­suchen

27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
In einem Online-Shop ist eine Countdown-Uhr beim Online-Rabatt ohne spätere Preisänderung nicht zwingend irreführend.
ganzen Text lesen
25. Mai 2026
Eine Online-Bewertungsplattform muss Nutzerdaten herausgeben, wenn Bewertung dem Arbeitgeber wahrheitswidrig Mindestlohnverstöße vorwirft.
ganzen Text lesen
21. Mai 2026
Wer in einer Google-Anzeige Preise nennt, muss einen Mindestbestellwert direkt angeben, sonst handelt er wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen