Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Düsseldorf: Kein Zahlungsanspruch bei falschen Zusagen für Suchmaschinen-Optimierung

Das AG Düsseldorf (Urt. v. 17.07.2008 - Az.: 39 C 5988/08) hat entschieden, dass ein Unternehmen keinen Vergütungsanspruch hat, wenn es Zusagen hinsichtlich der Suchmaschinen-Optimierung einer Webseite macht, die es nicht erfüllt.

Der Kläger sicherte dem Beklagten im Rahmen der Erstellung und Pflege einer Webseite zu, dass die Homepage bei Eingabe ganz bestimmter Suchwörter durchgängig unter den ersten 10 Treffern bei der bekannten Suchmaschinen Google zu finden sei.

Wenig später stellte sich heraus, dass der Kläger diese Zusagen nicht einhalten konnte. Die Webseite war lediglich bei Kombination verschiedener Suchbegriffe entsprechend hoch positioniert.

Dies sei nicht ausreichend, so die Düsseldorfer Richter. Vertraglich geschuldet sei Platzierung für einzelne Suchbegriffe, nicht für etwaige Kombinationen.

Da der Kläger seine vertraglichen Pflicht nicht erfüllt habe, stehe ihm auch kein Vergütungsanspruch zu.

Rechts-News durch­suchen

24. Oktober 2025
Der BGH erklärt erneut Online-Coaching-Verträge ohne FernUSG-Zulassung für nichtig und beantwortet weitere, wichtige Detail-Fragen.
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Eine SIM-Karten-Sperre darf nicht davon abhängen, dass Kunden ihr persönliches Kennwort nennen müssen.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2025
Die Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten in die USA durch ein soziales Netzwerk ist rechtmäßig, ebenso die Verweigerung von Auskünften…
ganzen Text lesen
17. Oktober 2025
Ein Vater muss rund 33.000,- EUR In-App-Käufe seines Sohnes zahlen, weil er sein Konto unkontrolliert freigegeben hat.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen