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Bundestag verabschiedet Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung

Der Bundestag hat am gestrigen Tag das "Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes" verabschiedet.

Inhaltliche Punkte sind dabei:

- für Telefonanrufe vorherige und ausdrückliche Einwilligung erforderlich
- fernabsatzrechtliche Änderungen für Zeitungen, Zeitschriften und Wett-/Lotterie-Dienstleistungen
- Verbot der Rufnummern-Unterdrückung
- Fernabsatzrecht-Ausnahme für Mehrwertdienste
- schriftliche Kündigung beim Wechsel des Telekommunikations-Anbieters
- Einführung neuer Ordnungswidrigkeiten

Es gibt hierzu eine tagesaktuelle ausführliche Darstellung der wichtigsten Änderungen von RA Dr. Bahr "Änderungen im Direktmarketing".

Siehe ausführlich zur ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfes unseren Law-Podcast "Die angedachten rechtlichen Änderungen im Direktmarketing".

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