Das OLG Hamburg (Urt. v. 14.01.2009 - Az.: 5 U 113/07) hat entschieden, dass der Usenet-Anbieter United-Newsserver.de als Mitstörer für rechtswidrige Uploads seiner Kunden haftet.
Die Hamburger Richter unterschieden bei der Tätigkeit des Unternehmens einmal die reine Vermittlungsleistung auf der einen Seite und die Möglichkeit des Uploads auf der anderen Seite.
Die erstere Tätigkeit verglichen die Hanseatischen Juristen mit der eines Access-Providers. Eine Mitstörerhaftung scheide hier aus, da der Beklagte lediglich den Zugang vermittle und dadurch keine Prüfungspflichten verletze.
Anders hingegen beurteilte das OLG die Möglichkeit, Daten hochzuladen.
In diesem Fall sei es dem Beklagten ohne weiteres zumutbar eine Überprüfung der hochgeladenen Dateien auf rechtswidrige Inhalte vorzunehmen, so die Richter. Der Beklagte stoße damit nicht auf unüberwindbare praktische Schwierigkeiten, denn bei der Überprüfung handle es sich ausschließlich um Datenmengen, die von den Servern des Beklagten aktiv von einem ganz bestimmten Nutzer in das Usenet eingestellt worden seien.
Erst vor kurzem hat das OLG Hamburg (Urt. v. 28.01.2009 - Az.: 5 U 255/07) den Usenet-Anbieter Alphaload ebenfalls verurteilt. Anknüpfungspunkt war in dieser Entscheidung aber die klar auf rechtswidrige Handlungen ausgerichtete Werbung.
Siehe zu dem gesamten Problembereich auch unseren Law-Podcast "Die Haftung des Usenet-Anbieters für Urheberrechtsverletzungen".