Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamburg: Verkauf eines Computerspiels eine Woche nach Indizierung wettbewerbswidrig

Das OLG Hamburg (Urt. v. 02.04.2008 - Az.: 5 U 81/07) hat entschieden, dass der Verkauf eines Computerspiels eine Woche nach Indizierung wettbewerbswidrig ist.

Ein Anbieter von PC-Spielen für Jugendliche sei grundsätzlich verpflichtet, so die Juristen, fortlaufend seine Produktpalette daraufhin zu überprüfen, ob die Spiele in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen werden. Werde eine Indizierung eines Spiels veröffentlicht, müsse er das Spiel umgehend aus seinem Sortiment nehmen. Ein weiterer Verkauf sei jedenfalls 7 Tage nach Veröffentlichung wettbewerbswidrig.

Diese Überprüfungspflicht könne er auch nicht auf seinen Großhändler übertragen. Der Verkäufer sei vielmehr selbst verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und könne sich nicht auf andere verlassen.

Rechts-News durch­suchen

01. Oktober 2026
Wer Daten aus einem KI-Chatbot für personalisierte Werbung nutzt und dabei Alkohol- und Glücksspielkategorien für Minderjährige vorauswählt, muss mit…
ganzen Text lesen
30. September 2026
Auch im Livestream gilt der Persönlichkeitsschutz. Wer private Gespräche heimlich aufzeichnet und die Aufnahmen anschließend veröffentlicht, verletzt…
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer wie Booking.com als Buchungsplattform private Vermieter vermittelt, muss Gästen nach der Buchung sofort deren Namen und Adresse mitteilen.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen