Das OLG Hamburg (Urt. v. 02.04.2008 - Az.: 5 U 81/07) hat entschieden, dass der Verkauf eines Computerspiels eine Woche nach Indizierung wettbewerbswidrig ist.
Ein Anbieter von PC-Spielen für Jugendliche sei grundsätzlich verpflichtet, so die Juristen, fortlaufend seine Produktpalette daraufhin zu überprüfen, ob die Spiele in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen werden. Werde eine Indizierung eines Spiels veröffentlicht, müsse er das Spiel umgehend aus seinem Sortiment nehmen. Ein weiterer Verkauf sei jedenfalls 7 Tage nach Veröffentlichung wettbewerbswidrig.
Diese Überprüfungspflicht könne er auch nicht auf seinen Großhändler übertragen. Der Verkäufer sei vielmehr selbst verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und könne sich nicht auf andere verlassen.