Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Düsseldorf: Internet-Werbung mit Begriff "Bierbeißer" keine Markenverletzung

Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 25.11.2008 - Az.: I-20 U 184/07) hat entschieden, dass die Internet-Werbung mit dem Begriff "Bierbeißer" keine Markenverletzung ist.

Der Beklagte stellte Wurstwaren her und bewarb diese online mit dem Text "Bierbeißer, Mettwurst, (…) Salami".

Für den Kläger, auf den die Wortmarke "Bierbeißer" für Wurstwaren eingetragen war, sah diese Werbung als Markenverletzung an und begehrte Unterlassung.

Zu Unrecht wie die Düsseldorfer Richter entschieden.

Eine Markenverletzung sei nur dann gegeben, wenn die betriebliche Herkunft einer Ware gekennzeichnet würde. D.h. der Verwender eines Begriffs müsse dieses einsetzen, um sein Unternehmen von den konkurrierenden Firmen abzusetzen.

Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben. Der durchschnittliche Verbraucher verstehe den Werbetext vielmehr nur als bloße Beschaffenheitsangabe. Mit dem Schlagwort "Bierbeißer" werde lediglich die Art der Wurst beschrieben, aber nicht deren betriebliche Herkunft.

Die Richter wiesen die Klage daher ab.

Rechts-News durch­suchen

28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wer mit einem durchgestrichenen UVP wirbt, ohne den günstigsten Preis der letzten 30 Tage zu nennen, täuscht Verbraucher über eine tatsächliche…
ganzen Text lesen
26. August 2026
Wer auf ein vom Betrüger manipuliertes Konto überweist, erfüllt seine Kaufpreisschuld damit nicht. Dies gilt insbesondere dann nicht, wenn er den…
ganzen Text lesen
24. August 2026
Eine Versandapotheke darf nicht mit "bis zu 20 EUR Zuzahlungen sparen" werben, wenn die meisten Rabatte nur 2,50 EUR betragen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen