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LG Berlin: Veröffentlichung von Bata Illic-Fotos aus anderen TV-Sendungen rechtswidrig

Das LG Berlin (Urt. v. 26.02.2009 - Az.: 27 O 558/08) hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Bildern des Schlagersängers Bata Illic rechtswidrig ist, wenn eben diese Bilder in einem anderen Kontext aufgenommen wurden.

Im Rahmen von verschiedenen Fernsehsendungen und Homestorys wurden Fotos vom Schlagersänger Bata Illic gemacht.

Die verklagte Zeitung veröffentlichte Teile dieser Fotos, als sie über ein eingeleitetes strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Künstler berichtete.

Der Sänger sah dies als Rechtsverletzung an, da er die Bilder nur für die damaligen Zwecke freigegeben habe, jedoch nicht für die aktuellen Ereignisse.

Die Berliner Richterwerteten die Publikation als Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Die Tatsache, dass die Fotos anderen Medienträgern (z.B. dem Fernsehen) entnommen seien, rechtfertige die Veröffentlichung nicht. Denn die dafür erteilte Einwilligung des Künstlers beziehe sich jeweils nur auf die einzelne Sendung und sei somit auf diese beschränkt.

Auch ein zeitgeschichtliches Ereignis, das eine Ablichtung ohne Einwilligung des Betroffenen ausnahmsweise hätte rechtfertigen können, verneinten die Juristen. Der Berichterstattung und dem eingeleiteten Strafverfahren lägen weitestgehend familiäre und somit private Angelegenheiten zugrunde, so dass der Schutz der Privatsphäre gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit im vorliegenden Fall überwiege.

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