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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Nicht erlaubte Weitervermietung über airbnb rechtfertigt außerordentliche Kündigung

Einen Mieter, der seine Wohnung unerlaubt über airbnb weitervermietet, kann außerordentliche gekündigt werden <link http: www.online-und-recht.de urteile ungenehmigte-vermietung-der-mietwohnung-ueber-airbnb-begruendet-ausserordentliches-kuendigungsrecht-landgericht-berlin-20150203 _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Beschl. v. 03.02.2015 - Az.: 67 T 29/15).

Die Beklagte hatte ihre angemietete Wohnung mehrfach über airbnb weitervermietet. Die Vermieterin hatte dies nicht erlaubt. Als sie davon erfuhr, sprach sie eine Abmahnung aus. Gleichwohl vermietete die Beklagte das Objekt weiterhin über airbnb.

Ein solches Verhalten rechtfertige eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses, so das Gericht. Denn zu einer solchen Gebrauchsüberlassung an Dritte sei der Mieter nicht befugt. Es handle sich um eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Vertrages, die eine Beendigung der geschlossenen vertraglichen Vereinbarung rechtfertige.

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