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Kategorie: Onlinerecht

LG München: Nintendo DS-Karten sind technische Schutzmaßnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz

Das LG München <link http: www.online-und-recht.de urteile nintendo-ds-karten-technische-schutzmassnahme-im-sinne-des-urheberrechts-21-o-22196-08-landgericht-muenchen-20091014.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 14.10.2009 - Az.: 21 O 22196/08) hat entschieden, dass eine Nintendo DS-Karten eine technische Schutzmaßnahme iSv. <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __95a.html _blank external-link-new-window>§ 95 a UrhG ist.

Die Klägerin, Produzentin der Spielekonsole Nintendo, warf der Beklagten, einem Online-Shop, vor, Raubkopien-Adapter zu vertreiben. Die Adapter waren den originalen Nintendo DS-Karten in weiten Teilen nachgebildet und ließen sich für eine Vielzahl von Spielen nutzen.

Die Münchener Richter sahen darin eine Verletzung des<link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __95a.html _blank external-link-new-window> § 95 a UrhG.

Denn bei der speziellen Formatierung der Nintendo DS-Karten handle es sich um wirksame technische Schutzmaßnahmen im Sinne dieser Norm. Der Schutz diene den Werken und Leistungen der Rechtsinhaber. Der Begriff "technische Maßnahme" sei dabei weit zu verstehen und umfasse sämtliche Maßnamen, die im normalen Betrieb dazu bestimmt seien, Nutzungsmöglichkeiten einzuschränken.

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