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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Hamburg: Nur geringe Ähnlichkeit zwischen "Meine Stadt, meine Bank, meine Karte" und "Meine Bank heißt HASPA"

Der Slogan "Meine Stadt, meine Bank, meine Karte" ist keine unlautere Nachahmung von "Meine Bank heißt HASPA" und ist daher rechtlich nicht zu beanstanden, so das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile meine-stadt-meine-bank-meine-karte-keine-unlautere-nachahmung-von-meine-bank-heisst-haspa-312-o-113-09-landgericht-hamburg-20090421.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 21.04.2009 - Az.: 312 O 113/09).

Die Klägerin war die Hamburger Sparkasse (HASPA), die seit langem die Werbeaussagen "Meine Bank heißt HASPA" und "HASPA meine Bank" verwendete. Die Beklagte vertrieb Merchandising-Produkte für die Stadt Hamburg und benutzte dabei den Slogan "Meine Stadt, meine Bank, meine Karte".

Die Hamburger Richter sahen hierin keine unlautere Nachahmung.

Zwar würden die Aussagen gewisse Ähnlichkeiten aufweisen, diese seien aber nur gering. Zumal die Aussagen ohnehin sehr allgemein gehalten seien.

Aufgrund der fehlenden Verwechslungsgefahr werde auch nicht der gute Ruf und die Bekanntheit des klägerischen Images ausgenutzt. Alleine die Tatsache, dass bei einzelnen Verbrauchern möglicherweise eine Assoziation zwischen beiden Produkten hervorgerufen werde, reiche für einen Unterlassungsanspruch nicht aus.

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