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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Nutzung einer geschützten Marke auf Messe-Lageplan erlaubt

Die Nutzung einer geschützten Marke auf einem Messe-Lageplan ist auch dann erlaubt, wenn keine ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 07.03.2017 - Az.: 33 O 116/16).

Die Beklagte, eine Mitbewerberin, verwendete auf dem Lageplan für eine Messe die rechtlich geschützte Marke der Klägerin, um zu kennzeichnen, die Klägerin ihren Stand hatte. Hierin sah die Klägerin eine Rechtsverletzung und klagte.

Das LG Köln lehnte den Anspruch ab.

Es liege keine Markenverletzung so, die Richter. Denn es fehle an der markenmäßigen Benutzung. Es sei nicht erkennbar, dass die Marke verwendet worden sei, um Waren oder Dienstleistungen zu bewerben. Vielmehr sei damit lediglich der genaue Standort des klägerischen Messestandes wiedergegeben worden.

Auch eine Rufausbeutung komme nicht in Betracht, denn es sei nicht ersichtlich, dass in irgendeiner Weise die Werbe- oder Herkunftsfunktion der klägerischen Marke beeinträchtigt worden sei.

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