Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LAG Köln: Öffentliche Facebook-Fotos dürfen zum privaten Gebrauch kopiert werden

Öffentliche Facebook-Fotos dürfen zum privaten Gebrauch kopiert werden <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LAG Köln, Urt. v. 19.01.2015 - Az.: 2 Sa 861/13).

Fotos, die ein User auf Facebook von sich veröffentlicht und die für die Allgemeinheit zugänglich sind, darf ein Dritter grundsätzlich zum privaten Gebrauch kopieren. Eine (Weiter-) Veröffentlichung dieser Werke ist jedoch nur mit Zustimmung erlaubt.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung beinhaltet - aus juristischer Sicht - kein wirklichen Neuigkeiten. Dass das Kopieren für den privaten Gebrauch <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __53.html _blank external-link-new-window>(§ 53 UrhG) auch für den Online-Bereich - und somit auch für Facebook-Fotos - gilt, ist seit langem einhellige Meinung.

In keinem Fall erlaubt diese Norm eine kommerzielle Verwendung oder eine Publikation (unabhängig davon, ob dies privat oder geschäftlich geschieht) auf der eigenen Webseite.

Rechts-News durch­suchen

02. Januar 2026
Fotograf und Ideengeber einer Werbeagentur sind Miturheber eines Fotos, wenn beide kreative Beiträge leisten.
ganzen Text lesen
24. Dezember 2025
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2025! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
ganzen Text lesen
23. Dezember 2025
Wer fremde YouTube-Videos ohne sofort erkennbare Quellenangabe als Reaction nutzt, verletzt das Urheberrecht.
ganzen Text lesen
15. Dezember 2025
Ein Repost auf Instagram ohne Zustimmung des Rechteinhabers verletzt das Urheberrecht, da er als eigener, neuer Upload gilt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen