Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LAG Köln: Öffentliche Facebook-Fotos dürfen zum privaten Gebrauch kopiert werden

Öffentliche Facebook-Fotos dürfen zum privaten Gebrauch kopiert werden <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LAG Köln, Urt. v. 19.01.2015 - Az.: 2 Sa 861/13).

Fotos, die ein User auf Facebook von sich veröffentlicht und die für die Allgemeinheit zugänglich sind, darf ein Dritter grundsätzlich zum privaten Gebrauch kopieren. Eine (Weiter-) Veröffentlichung dieser Werke ist jedoch nur mit Zustimmung erlaubt.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung beinhaltet - aus juristischer Sicht - kein wirklichen Neuigkeiten. Dass das Kopieren für den privaten Gebrauch <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __53.html _blank external-link-new-window>(§ 53 UrhG) auch für den Online-Bereich - und somit auch für Facebook-Fotos - gilt, ist seit langem einhellige Meinung.

In keinem Fall erlaubt diese Norm eine kommerzielle Verwendung oder eine Publikation (unabhängig davon, ob dies privat oder geschäftlich geschieht) auf der eigenen Webseite.

Rechts-News durch­suchen

14. Juli 2026
Ein gemeinfreies Werk darf online gestellt werden, wenn ein aktuelles Geoblocking den Zugriff aus Schutzländern, in denen noch urheberrechtlicher…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Wenn ein fremdes Produktfoto mithilfe von KI so stark bearbeitet wird, dass das Originalbild nicht mehr erkennbar ist, erlischt dessen…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Auch offline gestellte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten können einen Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz begründen, sofern der…
ganzen Text lesen
09. Juli 2026
Wer als Verlag Inhalte beim Online-Dienst Readly einstellt, haftet auch dort für Urheberrechtsverletzungen, selbst wenn eine frühere…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen