Öffentliche Facebook-Fotos dürfen zum privaten Gebrauch kopiert werden (LAG Köln, Urt. v. 19.01.2015 - Az.: 2 Sa 861/13).
Fotos, die ein User auf Facebook von sich veröffentlicht und die für die Allgemeinheit zugänglich sind, darf ein Dritter grundsätzlich zum privaten Gebrauch kopieren. Eine (Weiter-) Veröffentlichung dieser Werke ist jedoch nur mit Zustimmung erlaubt.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung beinhaltet - aus juristischer Sicht - kein wirklichen Neuigkeiten. Dass das Kopieren für den privaten Gebrauch (§ 53 UrhG) auch für den Online-Bereich - und somit auch für Facebook-Fotos - gilt, ist seit langem einhellige Meinung.
In keinem Fall erlaubt diese Norm eine kommerzielle Verwendung oder eine Publikation (unabhängig davon, ob dies privat oder geschäftlich geschieht) auf der eigenen Webseite.