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Kategorie: Onlinerecht

AG München: Ohne Erkennbarkeit des Abgebildeten sind Luftbild-Aufnahmen zulässig

Aus der Luft aufgenommene Fotografien sind zulässig, solange der Abgebildete nicht individuell erkennbar ist, so aktuell das AG München <link http: www.online-und-recht.de urteile luftbild-aufnahme-ohne-individuelle-erkennbarkeit-zulaessig-161-c-3130-09-amtsgericht-muenchen-20090819.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.08.2009 - Az.: 161 C 3130/09).

Der Beklagte verkaufte Luft-Fotografien, u.a. auch vom Haus des Klägers. Dieser sah gleich mehrfach seine Rechte verletzt. So griffen die Ablichtungen in sein Recht am eigenen Bild und sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht ein. Auch seien die Urheberrechte des Architekten betroffen, der das Haus entworfen habe.

Das Gericht war anderer Ansicht und wies die Klage als unbegründet ab.

Da auf den Fotos keine individuellen Personen klar ersichtlich seien, sei weder das Recht am eigenen Bild noch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht berührt.

Hinsichtlich der urheberrechtlichen Ansprüche verneinten die Juristen bereits die Berechtigung des Klägers, überhaupt die Forderungen geltend zu machen. Es sei nicht ersichtlich, aus welchem Grund der Kläger befugt sein solle, die dem Architekten zustehenden Ansprüche vor Gericht einzuklagen.

Letzten Endes komme es hierauf aber gar nicht an, so das AG München, denn das Gebäude sei ein übliches Alltagsgebäude, ohne herausragende Gestaltung, so dass kein urheberrechtlicher Schutz bestehe.

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