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Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Online-Portal sonnenklar.tv kann nicht eigene Haftung ausschließen

Mehrere Klauseln, in denen das Online-Reiseportal sonnenklar.tv seine eigene Haftung ausschließt, verstoßen gegen geltendes Recht und sind somit unwirksam (OLG München, Urt. v. 12.04.2018 - Az.: 29 U 2138/17)

Es ging um nachfolgende AGB des Reise-Vermittlers sonnenklar.tv:

"7. Haftung von Euvia als Vermittler
Euvia haftet dafür, dass die Vermittlung der Reise bzw. der Reiseleistungen und die Beratung im Zusammenhang mit der Buchung sowie die Buchungsabwicklung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns gemacht werden.

8. Haftungsbeschränkung
Euvia schuldet keine erfolgreiche Vermittlung der Reise oder der Reiseleistungen. Euvia haftet daher nicht dafür, dass die dem Buchungsauftrag entsprechenden Reisen oder Reiseleistungen verfügbar sind und ein dem Buchungsauftrag entsprechender Vertrag mit dem Anbieter der Reise oder Reiseleistung zustande kommt.

 8. Haftungsbeschränkung
Die auf dieser Website enthaltenen Informationen und Angaben zu den jeweiligen Reisen und Reiseleistungen stammen ausschließlich von dem in der Rubrik „ Veranstalter" angegebenen Anbieter der Reise oder der Reiseleistungen. Euvia hat keine Möglichkeit, diese Angaben zu überprüfen. Euvia übernimmt daher keine Garantie für die Fehlerfreiheit dieser Informationen und Angaben und haftet nicht für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

Das Gericht stufte alle Regelungen als rechtswidrig ein.

Die Klausel "7. Haftung von Euvia als Vermittler" sei unerlaubt, weil sonnenklar.tv dadurch auch Fälle ausschließen wolle, bei denen das Unternehmen grob fahrlässig gehandelt habe. Eine solch weitgehende Haftungsfreizeichnung verstoße gegen geltendes Recht.

Die Regelung "8. Haftungsbeschränkung: Euvia schuldet keine erfolgreiche Vermittlung der Reise..."  sei rechtswidrig, weil damit die Beklagte einer ihrer vertraglichen Hauptleistungspflichten, nämlich die Vermittlung der Reiseleistungen begrenzen wolle. Dies sei aber unzulässig.

Die Klausel "8. Haftungsbeschränkung: Die auf dieser Website enthaltenen Informationen und Angaben zu den jeweiligen Reisen."  sei wettbewerbswidrig, weil der Punkt eine Haftungsfreizeichnung auch für die Fälle vorsehe, in denen das Unternehmen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt habe. 

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