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Kategorie: Onlinerecht

LG Arnsberg: Online-Verkäufer haftet für irreführende Angaben von Preisvergleich Idealo

Bewirbt ein Unternehmen seine Produkte auf der Preisvergleichsseite Idealo.de, so haftet es für alle irreführende Angaben, die diese Webseite macht <link http: www.online-und-recht.de urteile haendler-haftet-fuer-irrefuehrende-angaben-bei-preisvergleich-idealo-landgericht-arnsberg-20160908 _blank external-link-new-window>(LG Arnsberg, Urt. v. 08.09.2016 - Az.: I-8 O 83/16).

Der verklagte Online-Händler war offizieller Idealo.de-Händler. Der Preisvergleich bewarb ein Produkt (hier: Sonnenschirme), ohne ausreichend anzugeben, dass wichtige Gegenstände (hier: Standplatten) nicht enthalten waren. Erst wenn der User das Angebot anklickte und auf die Landing-Page des Händlers landete, erfuhr er dort, dass das Angebot ohne diese Gegenstände war.

Der Beklagte meinte, es liege keine wettbewerbswidrige Irreführung vor, da der entstandene Irrtum noch vor Verkaufsabschluss durch die Informationen auf der Landing-Page beseitigt werde.

Dieser Ansicht schloss sich das LG Arnsberg nicht an. Es reiche bereits aus, wenn der User sich mit dem vermeintlich günstigeren Angebot beschäftige. Es sei unerheblich, dass der Interessent auf der Landing-Page erfahre, dass die Ware nicht bestimmte Dinge enthalte.  Denn dann liege bereits eine Irreführung vor.

Das Gericht verweist dabei auf die erst kürzlich ergangene "Geo-Targeting"-Entscheidung des BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-bundesweite-werbung-eines-regionalen-telekommunikationsanbieters-bundesgerichtshof-20160428 _blank external-link-new-window>(Ut. v. 28.04.2016 - Az.: I ZR 23/15).

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