Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Friedberg: Online-Veröffentlichung von Fotos eines Demo-Teilnehmers begründet kein Schmerzensgeld

Die Online-Veröffentlichung von Fotos eines rechtsradikalen Demo-Teilnehmers begründet keinen Anspruch auf Schmerzensgeld (AG Friedberg, Urt. 06.08.2014 - Az.: 2 C 1141/13 (11)).

Der Kläger war Mitglied der NPD und hatte in Vergangenheit an einer rechtsradikalen Demonstration teilgenommen. Er war dort fotografiert worden. Dieses Foto und ein Lichtbild, das der Kläger selbst bei Facebook von sich veröffentlicht hatte, auf dem eine einschlägig bekannte Modemarke abgelichtet war, hatte der Beklagte auf seiner Homepage veröffentlicht.

Deswegen verlangte der Kläger nun Schmerzensgeld iHv. 3.000,- EUR.

Das AG Friedberg wies die Klage ab.

Zwar sei die Foto-Veröffentlichung rechtswidrig gewesen. Jedoch sei nicht so schwerwiegend gewesen, dass sie einen Schmerzensgeld-Anspruch auslöse.

Denn der Kläger habe sich mit seiner Teilnahme an der Demonstration selbst in die Öffentlichkeit begeben und sei daher weniger schutzbedürftig. Gleiches gelte für das Facebook-Bild. Der Kläger habe diese Fotografie selbst ins Netz gestellt und damit nach außen kund getan, dass er zu einem Personenkreis gehöre, der rechtsextreme Auffassungen vertrete.

Wenn der Kläger auf diese Weise seine extremen politsischen Ansichten äußere, müsse er damit rechnen, dass politische Gegener dies aufgreifen und erwöhnen würden.

Rechts-News durch­suchen

08. August 2025
Die Sperrung zweier pornografischer Websites ist sofort vollziehbar, da sich die Betreiberin hartnäckig weigert, Jugendschutzauflagen umzusetzen.
ganzen Text lesen
18. Juni 2025
Werbung für CO₂-Kompensation bei Flügen ist irreführend, wenn sie suggeriert, bloße Geldzahlungen könnten Flüge klimaneutral machen.
ganzen Text lesen
04. März 2025
Behörden müssen personenbezogene Daten nicht zwingend Ende-zu-Ende verschlüsseln, da eine Transportverschlüsselung laut DSGVO meist ausreicht.
ganzen Text lesen
10. Februar 2025
Ein Unternehmen täuscht Verbraucher wettbewerbswidrig, wenn es online Standorte für eine Behandlung bewirbt, die dort gar nicht angeboten wird.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen