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Kategorie: Urheberrecht

LG Hamburg: Panorama darf keine Spiegel TV-Exklusivbilder zeigen

Das Fernsehmagazin Panorama war nicht berechtigt, Exklusivbilder von Spiegel TV über den G20-Gipfel zu benutzen (LG Hamburg, Urt. v. 07.09.2017 - Az.: 308 O 287/17).

In der Auseinandersetzung ging es um einen achtsekündigen Filmbeitrag aus einem Bericht von Spiegel TV. Das Fernsehmagazin Panorama wollte diese Bilder für sein eigene Sendung verwenden und fragte daher nach, erhielt von Spiegel TV aber keine Genehmigung. Das Material wurde gleichwohl verwendet.

Das LG Hamburg sah hierin eine Verletzung der Urheberrechte von Spiegel TV.

Auch wenn Panorama die fremden Bilder im Rahmen der eigenen Berichterstattung verwendet habe, könne sich das Fernsehmagazin nicht auf das Zitatrecht berufen.

Zwar liege ein Zitatzweck vor, denn mit den fremden Inhalten werde die eigene Darstellung unterstützt. Weitere Voraussetzung für ein zulässiges Zitat sei jedoch, dass das Zitat "durch einen besonderen Zweck gerechtfertigt" sei. Hierfür seien die betroffenen Interessen gegeneinander abzuwägen.

Im Rahmen einer umfassenden Erörtertung kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Exklusivität der Bilder und weil Spiegel TV den Hintergrund der konkret gezeigten Ereignisse weiter recherchieren wollte, eine Übernahme durch das Zitatrecht nicht gedeckt war. Die Interessen von Spiegel TV seien im vorliegenden Fall höher zu bewerten als das Interesse der Beklagten.

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