Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Personensuchmaschine haftet erst ab Kenntnis für etwaige Rechtsverletzungen Dritter

Das LG Köln <link http: www.justiz.nrw.de nrwe lgs koeln lg_koeln j2013 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 26.06.2013 - Az.: 28 O 80/12) hat entschieden, dass eine Personensuchmaschine für die angezeigten Inhalte von Dritt-Webseiten erst ab Kenntnis haftet.

Es ging die Veröffentlichung eines Fotos des Klägers. Die Beklagte war eine Personensuchmaschine. Der Inhalt wurde auf der Seite der Personensuchmaschine angezeigt und war von einer Dritt-Webseite übernommen.

Das LG Köln entschied, dass der Suchmaschinen-Betreiber grundsätzlich erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung hafte. Er sei nicht verpflichtet, den indizierten Content vorab auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Denn dies sei unverhältnismäßig und übersteige die Zumutbarkeitsgrenze.

So lange der Anbieter - wie hier - die angezeigten Inhalte als fremd kennzeichne, könne er sich auf diese Haftungsprivilegierung berufen.

Rechts-News durch­suchen

14. Juli 2026
Ein gemeinfreies Werk darf online gestellt werden, wenn ein aktuelles Geoblocking den Zugriff aus Schutzländern, in denen noch urheberrechtlicher…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Wenn ein fremdes Produktfoto mithilfe von KI so stark bearbeitet wird, dass das Originalbild nicht mehr erkennbar ist, erlischt dessen…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Auch offline gestellte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten können einen Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz begründen, sofern der…
ganzen Text lesen
09. Juli 2026
Wer als Verlag Inhalte beim Online-Dienst Readly einstellt, haftet auch dort für Urheberrechtsverletzungen, selbst wenn eine frühere…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen