Ab Juni 2025 ist es soweit: Die Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) treten in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen grundsätzlich alle Webseite, die einen Abschluss von Verbraucherverträgen ermöglichen, barrierefrei sein.
Was das genau bedeutet und welche technischen Anforderungen gestellt werden, haben RA Dr. Bahr und Matthias Krappitz von der Agentur aemka in einem losen Podcast besprochen.
Den Podcast und noch weitere Informationen finden Sie hier.