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Kategorie: Onlinerecht

LG Stralsund: Politiker muss sich Äußerungen über sein privates Ferienhaus gefallen lassen

Das Landgericht Stralsund hat heute die Unterlassungsklage des Innenministers Caffier gegen Dr. Jikeli als unbegründet verworfen.

Gegenstand des Verfahrens waren Äußerungen des Beklagten, Vorstand des SPD-Ortsverbandes „Insel Usedom“. Dieser hatte sinngemäß erklärt, dass er die Errichtung eines privaten Ferienhauses in einem naturgeschützen Bereich für illegal halte.

Das Gericht hat die Äußerungen als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung gewertet. Im Vordergrund habe die Wiedergabe einer zu Eigen gemachten fremden Rechtsauffassung gestanden, der Bau sei rechtswidrig erfolgt.

Zwar würden die Äußerungen des Beklagten im Nordkurier vom 25.10.2018 und vom 26.10.2018 sowie eine von ihm veranlasste Mitgliederversammlung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzen. Die Äußerungen seien aber durch die Meinungsfreiheit des Artikels 5 Grundgesetz geschützt. Es seien keine Beleidigungen oder Schmähungen gegenüber dem Kläger erfolgt. Die Meinungsfreiheit sei ein zentraler Bestandteil der freiheitlichen Grundordnung. Der Kläger habe daher akzeptieren müssen, dass die Öffentlichkeit aufgrund seiner herausgehobenen Stellung in der Landespolitik ein hohes Interesse an seiner privaten Lebensführung habe und er insoweit mit vergleichbaren „Angriffen“ auf seine Person zu rechnen habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über die Frage der Zulässigkeit der Bebauung oder Fehler im Bebauungsplan hatte das Gericht nicht zu entscheiden.

Quelle: Pressemitteilung des LG Stralsund v. 13.08.2019

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