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Kategorie: Presserecht

KG Berlin: Politiker und neuer Freund bekannter Moderatorin darf in Zeitung namentlich genannt werden

Der neue Lebenspartner einer in Deutschland bekannten Schlagersängerin und Fernsehmoderatorin muss es hinnehmen, dass er in der öffentlichen Berichterstattung namentlich genannt wird und über seinen Beruf als Politiker und Landtagsabgeordneter berichtet wird <link http: www.online-und-recht.de urteile freund-von-moderatorin-muss-als-politiker-identifizierende-berichterstattung-hinnehmen-10-u-110-10-kammergericht-berlin-20110113.html _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Urt. v. 13.01.2011 - Az.: 10 U 110/10).

Bei dem Kläger handelte es sich um den neuen Freund einer in Deutschland bekannten Moderatorin und Schlagersängerin. Er war Politiker und Landtagsabgeordneter. Die beklagte Zeitung veröffentlichte einen Artikel über die Sängerin, in dem auch ausführlich über den Kläger berichtet wurde. Sein Alter, sein Name, seine berufliche Ausbildung und jetzige Zugehörigkeit des Landtags wurden dem Leser mitgeteilt.

Die Berliner Richter stuften dies als zulässig ein.

Vorliegend müsse der Kläger es akzeptieren, dass über ihn namentlich berichtet werde, da er der neue Lebensgefährte einer bekannten Persönlichkeit sei. Hieran bestehe ein öffentliches Informationsinteresse. Die Moderatorin gehöre derzeit zu den Erfolgreichsten in diesem Bereich und sei einem breiten Publikum bekannt. Aufgrund dessen bestehe auch ein berechtigtes Interesse an der Person des Klägers. Dies gelte auch, obwohl das Paar sich noch nicht zusammen in der Öffentlichkeit gezeigt habe.

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