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Kategorie: Wirtschaftsrecht

LAG Mainz: Preisgabe von Informationen ist Arbeitsvertragsverletzung

Ein Arbeitnehmer, der sich arbeitsvertraglich verpflichtet hat, über ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren, kann außerordentlich gekündigt werden <link http: www.online-und-recht.de urteile verstoss-gegen-verschwiegenheitspflicht-rechtfertigt-ausserordentliche-kuendigung-6-sa-278-11-landesarbeitsgericht-mainz-20110916.html _blank external-link-new-window>(LAG Mainz, Urt. v. 16.09.2ß11 - Az.: 6 Sa 278/11).

Der Kläger hatte - trotz arbeitsvertraglich ausdrücklich vereinbarter Verschwiegenheitspflicht - wiederholt Verbindungsdaten sowie Preise und Produktbilder von Lieferanten seiner Arbeitgeberin, der Beklagten, an eine Drittfirma weitergegeben.

Die Mainzer Richter sahen hierin einen ausreichenden Grund für eine außerordentliche Kündigung. Der Kläger habe wiederholt und nachhaltig gegen seine arbeitsvertragliche Veschwiegenheit verstoßen.

Es wäre für den Arbeitgeber unzumutbar, am Arbeitsvertrag weiter festzuhalten. Daher sei die außerordentliche Beendigung angemessen.

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