Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Dortmund: Abmahnung zum Zweck der Gebührenerzielung rechtsmissbräuchlich

Mahnt ein Unternehmen zahlreiche Mitbewerber wegen vergleichsweise geringer Wettbewerbsverstöße ab und steht ein solches Verhalten in keinem vertretbaren Verhältnis zum eigenen Jahresumsatz, so liegt ein rechtsmissbräuchliches Handeln vor <link http: www.online-und-recht.de urteile abmahnungsmissbrauch-bei-reinem-gebuehreninteresse-19-o-39-08-landgericht-dortmund-20090806.html _blank external-link-new-window>(LG Dortmund, Urt. v. 06.08.2009 - Az.: 19 O 39/08).

Die Klägerin hatte den Beklagten wegen eines Impressumsverstoßes abgemahnt und forderte nun vor Gericht die Begleichung der Abmahnkosten.

Zu Unrecht wie die Dortmunder Richter entschieden. Die durch zahlreiche Abmahnungen entstandenen Kosten stünden in keinem vertretbaren Verhältnis zu den eigenen Umsätzen. Die Klägerin habe einen Jahresumsatz von etwa 75.000,- EUR, die durch die umfangreichen Abmahnungen entstandenen Anwaltsgebühren würden sich auf 60.000,- EUR belaufen.

Es sei daher offensichtlich, dass der Jahresumsatz in keinem Verhältnis zu der abmahnenden Tätigkeit stehe. Kein vernünftig denkender Teilnehmer im Wirtschaftsleben würde einen solchen Aufwand bei entsprechendem Jahresumsatz betreiben und sich diesem finanziellen Risiko aussetzen.

Es liege daher auf der Hand, dass nicht der faire Wettbewerb im Vordergrund stehe, sondern das Gebührenerzielungsinteresse, welches Hauptbeweggrund für die Abmahntätigkeit sei.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen