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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Abmahnungsmissbrauch bei falscher Widerrufsbelehrung auf eBay-Shop

Das OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile rechtsmissbraeuchliche-abmahnungen-bei-ebay-wettbewerbsverstoessen-oberlandesgericht-hamm-20090324.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 24.03.2009 - Az.: 4 U 211/08) hat entschieden, dass die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen im Internet dann rechtsmissbräuchlich ist, wenn ein eklatantes wirtschaftliches Missverhältnis zwischen den ausgesprochenen Abmahnungen und der eigentlichen Geschäftstätigkeit besteht.

Es ging wieder einmal um das leidige Thema fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung auf der Online-Plattform eBay. Die Klägerin war der Ansicht, dass das Muster der Beklagten falsch war und somit ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vorlag.

Die Hammer Richter sahen dies ein bisschen anders. Der Klägerin stehe hier kein Anspruch zu, da sie rechtsmissbräuchlich gehandelt habe. Denn Ihre Abmahntätigkeit stehe in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur eigenen Geschäftstätigkeit.

Die Klägerin habe lediglich einen monatlichen Umsatz von 200,- EUR erzielt, gleichwohl zahlreiche Abmahnungen zu einem Streitwert von 10.000,- EUR ausgesprochen, was pro Fall Abmahnkosten von mehr als 700,- EUR bedeute. Das Handeln der Klägerin diene daher primär der Gewinnerzielung und nicht der Sicherung des lauteren Wettbewerbs.

Hinzu komme, so die Richter, dass die Abmahnungen durch ihren Neffen, welcher Rechtsanwalt sei, ausgesprochen worden seien.

 

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