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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Abmahnungsmissbrauch bei reinem Gebühreninteresse im Online-Bereich

Das OLG Hamm hat in einer weiteren Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile rechtsmissbraeuchliche-mehrfachabmahnungen-4-u-23-09-oberlandesgericht-hamm-20090519.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.05.2009 - Az.: 4 U 23/09) hervorgehoben, dass eine rechtsmissbräuchliche Mehrfachabmahnung dann vorliegt, wenn eine unverhältnismäßig hohe Anzahl an Online-Mitbewerbern wegen geringfügiger Verstöße abgemahnt wird.

Grund der Abmahnungen war im vorliegenden Fall ein technischer Mangel bei eBay, der eine fehlerhafte Anzeige hervorrief.

Hinzu komme, dass die Klägerin in rüder Weise selbst bei Bagatellverstößen kurze Fristen angesetzt und Fristverlängerungen per se abgelehnt habe, so die Richter. Zudem habe sie für jede Verletzung pauschal 100,- EUR Schadensersatz verlangt, was den Eindruck verstärke, dass sie sich nicht mit dem jeweiligen Rechtsverstoß auseinander gesetzt habe, sondern schnell und ohne weiteren Aufwand Gebühren erzielen wolle.

In der Gesamtschau sei es der Klägerin daher nicht um ein wettbewerbsgemäßes Verhalten gegangen, sondern nur um das Generieren von Gebühren.

 

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